Abschaltung der OS-Plattform
Was du als Online-Shop-Betreiber jetzt wissen musst
Im Dschungel der Vorschriften gibt es endlich mal gute Nachrichten: Eine lästige Pflicht verschwindet!
Warum wird die OS-Plattform abgeschaltet?
Die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) wurde 2016 von der Europäischen Kommission eingeführt, um Verbraucherstreitigkeiten bei Online-Käufen unkompliziert und außergerichtlich zu lösen. In der Praxis hat sich das Konzept jedoch nicht durchgesetzt:
- Niedrige Nutzerzahlen: Nur etwa 200 Fälle pro Jahr landeten bei nationalen Schlichtungsstellen.
- Hoher Aufwand für Händler: Trotz geringer Nutzung mussten alle Online-Shops die Plattform verlinken – sonst drohten Abmahnungen.
Was ändert sich jetzt?
- 20. März 2025: Letzter Tag, an dem neue Beschwerden über die OS-Plattform eingereicht werden können.
- 20. Juli 2025: Die Plattform wird endgültig abgeschaltet. Damit entfällt die Pflicht, auf die OS-Plattform zu verlinken.
Was musst du tun?
Bis zum 20. Juli 2025: Verlinkung zur OS-Plattform weiterhin beibehalten (z. B. im Impressum), um Abmahnrisiken zu vermeiden.
Ab dem 20. Juli 2025: Alle Links zur OS-Plattform entfernen, um rechtliche Probleme zu umgehen.
Mein Tipp:
Markiere dir den 20. Juli 2025 fett im Kalender und plane rechtzeitig die Anpassung deiner Website. Das spart dir nicht nur Stress, sondern auch potenzielle Abmahnungen.
Gute Gelegenheit für einen Website-Check!
Wenn du schon dabei bist, deine Website zu überarbeiten, lohnt sich ein Blick auf das „Kleingedruckte“. Dazu gehören:
- Datenschutzerklärung (DSE) und Cookie-Notice: Sind diese noch auf dem aktuellen Stand?
- Impressum: Sind alle Angaben korrekt und vollständig?
- AGB: Vielleicht ist es an der Zeit, auch diese zu aktualisieren?
Hin und wieder ist eben eine „Grundreinigung“ nötig – gerade in den Ecken deiner Website, die du (und auch deine User) vermutlich selten zu Gesicht bekommen. Aber wenn es Ärger geben kann, lauern hier die nervigsten Anlässe!
Also Ärmel hoch gekrempelt und ran an das Update. Wenn du dabei Hilfe brauchst, vermittle ich dir gerne jemanden aus meinem Netzwerk.

Hintergrund: Was war die OS-Plattform?
Die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) sollte Verbraucherstreitigkeiten bei Online-Käufen außergerichtlich lösen. Dazu konnten:
- Verbraucher:innen Beschwerden direkt auf der Plattform einreichen.
- Händler:innen hatten die Möglichkeit, die Konflikte über anerkannte Schlichtungsstellen beizulegen.
Wer musste die OS-Plattform verlinken?
Jedes Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen online an Verbraucher:innen verkauft, war verpflichtet:
- Einen gut sichtbaren Link zur OS-Plattform auf der Website zu platzieren (meist im Impressum).
- Auf die Möglichkeit der Online-Streitbeilegung hinzuweisen.
Typische Stolperfallen:
- Fehlende oder fehlerhafte Verlinkung führte häufig zu Abmahnungen – besonders kleinere Unternehmen waren betroffen.
- Selbst bei geringer Nutzung der Plattform waren die rechtlichen Anforderungen strikt.
Mit der Abschaltung der OS-Plattform entfällt diese Pflicht – aber denk daran: Bis zum 20. Juli 2025 muss der Link noch auf deiner Website bleiben. Danach solltest du ihn schnellstmöglich entfernen, um keine Abmahnrisiken einzugehen.