Ich bin keine Juristin, ich mache keine Rechtsberatung. Aber diese 3 Basics sollte wirklich jeder beherzigen.

Alles was Recht ist. Bitte dran denken!

Ich bin keine Juristin, ich mache keine Rechtsberatung.
Aber ich bin als Unternehmerin für meine Aktionen genauso verantwortlich, wie meine Kunden für ihre. Einige grundsätzliche Dinge sind kein Hexenwerk, die sollte inzwischen jeder und jede auch in der digitalen Unternehmenskommunikation drauf haben.
Und auch wenn ich dazu nicht berate, weise ich meine Kunden immer drauf hin:

1) Impressumspflicht

In jede Publikation und jede Unternehmenspräsenz gehört ein Impressum. Was da drin stehen muss, hat zum Beispiel der IT-Anwalt Carsten Ulbricht hier zusammengefasst. Auf seinem Blog rechtzwonull.de findet man immer wieder gute Zusammenfassungen und Infos.

Das Problem hier ist, dass die großen, nicht-europäischen Plattformen es einem nicht sooo einfach machen, ein Impressum so einzubinden, wie es hierzulande vorgesehen ist.

Bei Facebook gibt’s inszwischen einen extra Bereich, bei Instagram muss man einen Workaround finden, da in der Bio nur ein einziger Link hinterlegt werden kann – und da will man ja auch zu anderen Inhalten…
Lösung 1 wäre hier ein Linktree, den verschiedene Drittanbieter auf anbieten. (Linktr.ee, linkin.bio, later….) Das ist ziemlich einfach zu bedienen, es gibt noch ein paar schicke Analysemöglichkeiten. Meist funktioniert das auch ganz wunderbar. Der Haken an der Sache ist, dass einige der Anbieter unter DSGVO-Aspekten dann auch wieder nicht das Gelbe vom Ei sind.

Daher rate ich auf jeden Fall zu einem eigenen Linkbaum: eine Landingpage, die Du selbst erstellst und dort die Links pflegst.
Mit dieser Lösung kannst Du ein Impressum und alle anderen wichtigen Infos auch auf anderen Portalen mit nur einem Link zugänglich machen. Dazu gehört zum Beispiel noch:

2) Datenschutzerklärung

Ja, auch die sollte immer direkt „griffbereit“ sein. Hier gilt zum Thema Einbindung dasselbe wie bei der Impressumspflicht.

Was in Deiner Datenschutzerklärung steht, ist individuell sehr unterschiedlich. Hier empfehle ich die wunderbare Sabrine Keese-Haufs, die Recht und Gesetzt so erklärt, dass ich es verstehe und ihr praxisnah folgen kann. Unter anderem für meine DSE habe ich bereits ihre Kurse besucht. Klare Empfehlung für lawlikes und ihre Kurse auf elopage!

3) Teilnahmebedingungen

Gewinnspiele sind ja ein beliebtes (wenn auch nicht immer sooo zielführendes) Mittel, um in den Sozialen Medien Reichweite zu generieren. Und da muss IMMER die Teilnahmebedingung dazu! War schon immer so, wird wohl immer so bleiben.

Um den Jahreswechsel gab es dazu bei Instagram eine kleine Hysterie, weil mit einem Nutzervereinbarungs-Update einige Formulierungen so verstanden wurden, dass Gewinnspiele verboten seien. Sind sie nicht. Aber die Teilnahmebedingungen müssen immer da sein und haben auch gewisse verpflichtende Inhalte. Zum Einlesen empfehle ich mal diesen Blogbreitrag von IT Recht.

Das sind für mich die 3 Punkte, die ich auch privat „checke“, wenn ich die Seriösität einer Unternehmenspräsenz oder eines sonstigen Profils von Vereinen, Interessensgruppen etc. für mich einordnen möchte.

Ist manchmal auch der erste Schritt, wenn ich mit Studierenden oder meinen Kindern über Medienkompetenz spreche: Quellen überprüfen. Aber das ist ein anderes Thema 😉

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