Ich bin keine Juristin, ich mache keine Rechtsberatung. Aber diese 3 Basics sollte wirklich jeder beherzigen.

Alles was Recht ist. Bitte dran denken!

Ich bin kei­ne Juris­tin, ich mache kei­ne Rechts­be­ra­tung.
Aber ich bin als Unter­neh­me­rin für mei­ne Aktio­nen genau­so ver­ant­wort­lich, wie mei­ne Kun­den für ihre. Eini­ge grund­sätz­li­che Din­ge sind kein Hexen­werk, die soll­te inzwi­schen jeder und jede auch in der digi­ta­len Unter­neh­mens­kom­mu­ni­ka­ti­on drauf haben.
Und auch wenn ich dazu nicht bera­te, wei­se ich mei­ne Kun­den immer drauf hin:

1) Impres­sums­pflicht

In jede Publi­ka­ti­on und jede Unter­neh­mens­prä­senz gehört ein Impres­sum. Was da drin ste­hen muss, hat zum Bei­spiel der IT-Anwalt Cars­ten Ulb­richt hier zusam­men­ge­fasst. Auf sei­nem Blog rechtzwonull.de fin­det man immer wie­der gute Zusam­men­fas­sun­gen und Infos.

Das Pro­blem hier ist, dass die gro­ßen, nicht-euro­päi­schen Platt­for­men es einem nicht sooo ein­fach machen, ein Impres­sum so ein­zu­bin­den, wie es hier­zu­lan­de vor­ge­se­hen ist.

Bei Face­book gibt’s ins­zwi­schen einen extra Bereich, bei Insta­gram muss man einen Work­around fin­den, da in der Bio nur ein ein­zi­ger Link hin­ter­legt wer­den kann — und da will man ja auch zu ande­ren Inhal­ten…
Lösung 1 wäre hier ein Link­tree, den ver­schie­de­ne Dritt­an­bie­ter auf anbie­ten. (Linktr.ee, linkin.bio, later.…) Das ist ziem­lich ein­fach zu bedie­nen, es gibt noch ein paar schi­cke Ana­ly­se­mög­lich­kei­ten. Meist funk­tio­niert das auch ganz wun­der­bar. Der Haken an der Sache ist, dass eini­ge der Anbie­ter unter DSGVO-Aspek­ten dann auch wie­der nicht das Gel­be vom Ei sind.

Daher rate ich auf jeden Fall zu einem eige­nen Link­baum: eine Landing­pa­ge, die Du selbst erstellst und dort die Links pflegst.
Mit die­ser Lösung kannst Du ein Impres­sum und alle ande­ren wich­ti­gen Infos auch auf ande­ren Por­ta­len mit nur einem Link zugäng­lich machen. Dazu gehört zum Bei­spiel noch:

2) Daten­schutz­er­klä­rung

Ja, auch die soll­te immer direkt “griff­be­reit” sein. Hier gilt zum The­ma Ein­bin­dung das­sel­be wie bei der Impres­sums­pflicht.

Was in Dei­ner Daten­schutz­er­klä­rung steht, ist indi­vi­du­ell sehr unter­schied­lich. Hier emp­feh­le ich die wun­der­ba­re Sab­ri­ne Kee­se-Haufs, die Recht und Gesetzt so erklärt, dass ich es ver­ste­he und ihr pra­xis­nah fol­gen kann. Unter ande­rem für mei­ne DSE habe ich bereits ihre Kur­se besucht. Kla­re Emp­feh­lung für law­li­kes und ihre Kur­se auf elo­pa­ge!

3) Teil­nah­me­be­din­gun­gen

Gewinn­spie­le sind ja ein belieb­tes (wenn auch nicht immer sooo ziel­füh­ren­des) Mit­tel, um in den Sozia­len Medi­en Reich­wei­te zu gene­rie­ren. Und da muss IMMER die Teil­nah­me­be­din­gung dazu! War schon immer so, wird wohl immer so blei­ben.

Um den Jah­res­wech­sel gab es dazu bei Insta­gram eine klei­ne Hys­te­rie, weil mit einem Nut­zer­ver­ein­ba­rungs-Update eini­ge For­mu­lie­run­gen so ver­stan­den wur­den, dass Gewinn­spie­le ver­bo­ten sei­en. Sind sie nicht. Aber die Teil­nah­me­be­din­gun­gen müs­sen immer da sein und haben auch gewis­se ver­pflich­ten­de Inhal­te. Zum Ein­le­sen emp­feh­le ich mal die­sen Blog­breit­rag von IT Recht.

Das sind für mich die 3 Punk­te, die ich auch pri­vat “che­cke”, wenn ich die Seriö­si­tät einer Unter­neh­mens­prä­senz oder eines sons­ti­gen Pro­fils von Ver­ei­nen, Inter­es­sens­grup­pen etc. für mich ein­ord­nen möch­te.

Ist manch­mal auch der ers­te Schritt, wenn ich mit Stu­die­ren­den oder mei­nen Kin­dern über Medi­en­kom­pe­tenz spre­che: Quel­len über­prü­fen. Aber das ist ein ande­res The­ma 😉

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